Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für Unternehmer
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Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
(4) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Aus Beweisgründen sollen individuelle Vereinbarungen in Textform festgehalten werden.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen und Minderungen, bedürfen mindestens der Textform.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch für Kataloge, Produktbeschreibungen, technische Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Kalkulationen und sonstige Unterlagen, auch in elektronischer Form. An solchen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.
(4) Maßgeblich sind unsere bei Vertragsschluss geltenden Preise ab Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackungs-, Versand-, Transport- und gegebenenfalls Versicherungskosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt voraus, dass sich der Kunde mit keiner anderen Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung in Verzug befindet.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden, insbesondere angemessene Mahn-, Beitreibungs- und Rechtsverfolgungskosten, geltend zu machen.
(7) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Leistung zu verweigern und nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen können wir den Rücktritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne Fristsetzung erklären.
(8) Wir sind berechtigt, im Einzelfall nur gegen Vorkasse, per Nachnahme oder gegen sonstige besondere Zahlungsbedingungen zu liefern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Neukunden, Auslandsaufträgen oder erkennbaren Bonitätsrisiken.
§ 3 Versand, Versandkosten und Teillieferungen
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Lager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Erfolgt auf Wunsch des Kunden der Versand an einen anderen Bestimmungsort, trägt der Kunde die Versand- und Transportkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Wir wählen Versandart, Versandweg und Transportunternehmen nach billigem Ermessen, sofern keine ausdrücklichen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden.
(4) Angegebene Versandkostenpauschalen gelten vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung oder einer gesonderten Preis- und Versandkostenregelung, insbesondere für Bestellungen über einen Online-Shop.
(5) Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
(6) Zusatzkosten für Express-, Kurier-, Termin- oder Sonderzustellungen trägt der Kunde, sofern die entsprechende Versandart auf seinen Wunsch erfolgt oder aus von ihm zu vertretenden Gründen erforderlich wird.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt, soweit diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes wirksam regeln.
§ 5 Lieferfristen, Lieferverzug und Nichtverfügbarkeit
(1) Von uns angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie die rechtzeitige Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen, Freigaben oder Genehmigungen.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, setzt der Eintritt unseres Lieferverzugs eine Mahnung des Kunden voraus.
(4) Können wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen nicht einhalten, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Transportstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(5) Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar und haben wir dies nicht zu vertreten, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.
(6) Rechte des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs oder Nichtlieferung bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
(2) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Im Übrigen gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich angemessener Mehraufwendungen, insbesondere Lagerkosten, zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit üblich und zumutbar, angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung offenzulegen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Produktangaben, Maße, Farben und Pflegehinweise
(1) Angaben zu Maßen, Gewichten, Farbtönen, Ausstattungen, Qualitäten, Ausführungen und sonstigen Produkteigenschaften dienen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der allgemeinen Beschreibung der Ware. Branchenübliche, materialbedingte oder herstellungsbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen.
(2) Farbabbildungen in Katalogen, Prospekten, Onlineshops, Mustern oder sonstigen Werbemitteln können aus drucktechnischen, darstellungsbedingten oder materialbedingten Gründen von der tatsächlichen Ware abweichen. Gleiches gilt für Größenangaben, soweit keine ausdrücklich verbindliche Maßangabe vereinbart wurde.
(3) Bei Textilien können handelsübliche und materialtypische Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Griffes, Farbe, Passform, Einlaufverhalten und Oberflächenstruktur, auftreten. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind.
(4) Pflege-, Wasch- und Verwendungshinweise sind vom Kunden sowie von etwaigen Weiterverarbeitern und Endabnehmern zu beachten. Für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Behandlung, Pflege, Lagerung, Weiterverarbeitung oder Verwendung beruhen, haften wir nicht, sofern wir diese nicht zu vertreten haben.
(5) Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt, soweit nicht in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen wirksam etwas anderes geregelt ist.
§ 9 Mängelansprüche und Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 377, 381 HGB.
(3) Vor einer Weiterverarbeitung, Veredelung, Bestickung, Bedruckung, Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Ware hat der Kunde die Ware im Rahmen einer zumutbaren Eingangskontrolle auf erkennbare Mängel, Abweichungen und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Für Schäden und Mehrkosten, die darauf beruhen, dass erkennbare Mängel vor der Weiterverarbeitung nicht beanstandet wurden, haften wir nicht.
(4) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder aussagekräftige Teile davon zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unzumutbar oder von uns verweigert worden, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe von § 10 verlangen.
(7) Ansprüche des Kunden wegen der im Zusammenhang mit der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) Werden Mängelansprüche geltend gemacht, obwohl tatsächlich kein Mangel vorliegt und der Kunde dies erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
§ 10 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, haften.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen.
§ 11 Freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware
(1) Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für die freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware aus Kulanz. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
(2) Eine Rücknahme mangelfreier, unveredelter und neuwertiger Ware kann nach vorheriger Abstimmung im Einzelfall erfolgen, wenn die Ware innerhalb von vier Wochen nach Lieferung bei uns eingeht und sich in wiederverkaufsfähigem Zustand befindet.
(3) Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere veredelte Ware, Sonderanfertigungen, individuell beschaffte Ware sowie geöffnete oder nicht mehr neuwertige Ware, soweit uns die Rücknahme im Einzelfall nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
(4) Liegt der Grund der Rücksendung in einem von uns zu vertretende Fehler, tragen wir die angemessenen Rücksendekosten oder organisieren die Abholung der Ware.
(5) Liegt kein von uns zu vertretende Fehler vor, erfolgt eine Rücknahme nur nach vorheriger Zustimmung. In diesem Fall tragen Sie die Rücksendekosten. Wir sind berechtigt, für Prüfung, Aufbereitung und Wiedereinlagerung eine angemessene Bearbeitungspauschale zu berechnen oder mit der Gutschrift zu verrechnen, sofern dies zuvor vereinbart wurde.
§ 12 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsvorschriften
a) für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
d) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
e) soweit eine Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
f) soweit gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
§ 13 Referenzen und Nutzung von Kundenkennzeichen
(1) Eine Verwendung von Firmennamen, Marken, Logos, Produktabbildungen oder sonstigen Kennzeichen des Kunden zu Referenz-, Werbe- oder Präsentationszwecken erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
(2) Soweit eine Zustimmung erteilt wird, ist die Nutzung auf den vereinbarten Umfang und Zweck beschränkt. Die Zustimmung kann vom Kunden jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.
(3) Wir werden bei jeder Referenznutzung berechtigte Interessen des Kunden, insbesondere Geheimhaltungs-, Wettbewerbs- und Reputationsinteressen, angemessen berücksichtigen.
§ 14 Rechte Dritter an Druckdaten, Motiven und Vorlagen
(1) Stellt der Kunde uns Druckdaten, Motive, Logos, Grafiken, Texte oder sonstige Vorlagen zur Verfügung, sichert er zu, dass deren Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Kunden veranlassten Verletzung von Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten geltend gemacht werden, und ersetzt uns die zur Rechtsverteidigung erforderlichen angemessenen Kosten, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Inhalte oder Vorlagen ohne besonderen Anlass rechtlich zu prüfen.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Soweit der Eigentumsvorbehalt betroffen ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen des Staates, in dem sich die Ware befindet, soweit diese zwingend anzuwenden sind.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung
Öffnungszeiten
Mon.-Do. 9:00-16.00 Uhr
Fr. 9:00- 13:00 Uhr